Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist eine gesetzlich vorgeschriebene präventive Maßnahme des Arbeitsschutzes.
Die Ziele sind:
- betriebliche Strukturen und Abläufe so zu gestalten, dass Fehlbelastungen vermieden werden und die Gesundheit der Beschäftigten gefördert wird &
- Personen zu gesundheitsförderlichen Verhalten zu befähigen
Eine Gefährdungsbeurteilung beinhaltet verschiedene Phasen, die kontinuierlich durchlaufen werden.
Wir unterstützen Sie gern Ihre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Angriff zu nehmen und diese gesetzteskonform umzusetzen. – Sprechen Sie uns an!
Folgende Materialien möchten wir Ihnen zum
IGO-Modell zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Unternehmen
zur Verfügung stellen:
Unsere Leistungen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen:
Unterstützung bei der Erstellung eines betrieblichen Gesamtkonzeptes
- Analyse der bestehenden Situation im Unternehmen und Ableitung des Handlungsbedarfs
- Beratung des Arbeitgebers bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
- Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
- Regelungen zur Durchführung entwickeln (Handbuch und Checklisten)
- Unterstützung der Führungskräfte
- Zum Grundanliegen, zum betrieblichen Konzept und zu Regelungen der Durchführung informieren und dafür sensibilisieren
- Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
- Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
- Betriebliche Musterbeispiele entwickeln
Diese werden inhaltlich im Unternehmen angepasst und spezifiziert
Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten
- Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen
- Motivierung der Mitarbeiter zur Beteiligung unterstützen
- Bei der Wirksamkeitskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten
- Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen
- Arbeitsgestaltung initiieren
Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
- Stichprobenhaft prüfen, ob die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in der vorgesehenen Qualität erfolgt (Ablauf und Aufbauorganisation, Durchführung der Maßnahmen und Umsetzungszirkel (MUZ), Beteiligung von Führungskräften und Mitarbeitern, Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen).
- Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z.B. im Rahmen des Jahresberichts)
- Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen
Nähere Informationen zu den Zielen und dem Ablauf der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen können Sie dem nachfolgenden Video entnehmen: